
GARCHINGER AUGUSTINER
WIRTSHAUS & KASTANIENGARTEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gesindehaus GmbH „Garchinger Augustiner“
1. Vertragsparteien sind der Veranstalter und die Gesindehaus GmbH, Garchinger Augustiner, Freisinger Landstr.4, 85748 Garching.
2. Die Reservierung von Räumen, sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen, werden mit der Bestätigung durch die Gesindehaus GmbH, Garchinger Augustiner, für diese, sowie für den Veranstalter bindend.
3. Die Überlassung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- bzw. Weitervermietung von Räumen bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gesindehaus GmbH.
4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit sie anfällt, in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Die Rechnungen der Gesindehaus GmbH sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
5.1. Bei schriftlichen Mahnungen der Gesindehaus GmbH zur Zahlung der Rechnung, nimmt diese eine Mahngebühr von 5,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Mahnschreiben.
Die Verzinsung der ausstehenden Forderung beginnt 8 Tage nach Rechnungsstellung und wird zu banküblichen Dispositions-Kredit-Konditionen verzinst.
6. Der Veranstalter muss der Gesindehaus GmbH die endgültige Teilnehmerzahl spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungstermin mitteilen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Wird die endgültige Teilnehmerzahl nicht rechtzeitig mitgeteilt, gilt die vom Veranstalter zuletzt genannte Teilnehmerzahl als Bestellung und Abrechnungsgrundlage, soweit diese nicht höher als die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer ist.
7. Der Veranstalter darf Getränke und Speisen zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Ausnahmefällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall wird Teller- bzw. Korkengeld erhoben.
8. Da unsere Preise auf eine Veranstaltungszeit bis maximal 00.00 Uhr kalkuliert sind, berechnen wir ab 00.00 Uhr je angefangene Stunde Personalkosten in Höhe von € 210,00.
9. Jegliche Anzeigen in öffentlichen Zeitschriften, oder Ähnlichem, bedürfen vorheriger Zustimmung durch die Gesindehaus GmbH.
10. Bleiben bei einer Veranstaltung, bei der die geladenen Gäste Selbstzahler sind, Positionen offen, haftet der Veranstalter für diese.
11. Hat die Gesindehaus GmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle von höherer Gewalt, kann die Gesindehaus GmbH die Veranstaltung absagen.
12. Preisänderungen behalten wir uns vor und können jederzeit vorgenommen werden.
13. Stornogebühren Sollte die Veranstaltung nach erfolgter Zusage abgesagt werden, oder die Gäste in verminderter Anzahl erscheinen, entstehen Stornogebühren wie folgt:
Mit Menüvorbestellung:
Bis zu 2 Monate vor Veranstaltungstag: keine Kosten
Bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungstag: 15 EUR pro avisierte Personenzahl
Bis zu 1 Woche vor Veranstaltungstag: 25 EUR pro avisierte Personenzahl
Bis zu 1 Tag vor Veranstaltungstag: 40 EUR pro avisierte Personenzahl
Am Veranstaltungstag: 50 EUR pro avisierte Personenzahl
A la carte:
Bis zu 2 Monate vor Veranstaltungstag: keine Kosten
Bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungstag: keine Kosten
Bis zu 1 Woche vor Veranstaltungstag: keine Kosten
Bis zu 1 Tag vor Veranstaltungstag: 10 EUR pro avisierte Personenzahl
Am Veranstaltungstag: 20 EUR pro avisierte Personenzahl
Selbstverständlich wird bei attestierter Krankheit keine Stornogebühr erhoben, sofern die Absage mindestens eine Woche im Voraus erfolgt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Gesindehaus GmbH.
15. Bei Reservierung der Räumlichkeiten mit Exklusivnutzung, ist der Mindestumsatz im Haus zu konsumieren, sollte der Mindestumsatz nicht erreicht werden, ist dieser als Raummiete zu begleichen.
16. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht, anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Neben - Absprachen müssen schriftlich festgelegt werden.
Garching, 2026
Markus Gastberger,
Geschäftsführer Gesindehaus GmbH
Freisinger Landstraße 4
85748 Garching